01.11.2025 Willkommen zurück
Wir freuen uns sehr, unsere Kollegin Frau Warnke nach ihrer Elternzeit wieder in unserem Team begrüßen zu dürfen.
Sie wird die Abteilung Hausbewirtschaftung tatkräftig unterstützen.
Wir wünschen Ihr einen guten Start und viel Freude beim Wiedereinstieg in den Berufsalltag – schön, dass du wieder da bist!
Neue Regelung zur An- und Abmeldung von Stromverträgen bei Umzügen
Ab 6. Juni 2025 gilt:
Der Wechsel zwischen den Stromversorgern, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein.
Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel".
Was bedeutet das?
Stromverträge können nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden.
Das bedeutet, dass Mieter ihren Stromvertrag rechtzeitig zum Ein- oder Auszug kündigen bzw. abschließen müssen, um unnötige Kosten oder eine automatische Grundversorgung zu vermeiden.