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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreisbau-verden.de.

Die Kreisbaugesellschaft des Kreises Verden mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Die Anforderungen ergeben sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 größtenteils.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu zählen insbesondere:

  • PDF-Dokumente: Derzeit sind einige Dokumente im PDF-Format noch nicht vollständig barrierefrei verfügbar, da es sich teilweise um Inhalte externer Anbieter handelt. Wir arbeiten daran, auch diese Dokumente schrittweise anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit basiert auf einer internen Selbstbewertung.

Kontakt und Feedback

Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Kreisbaugesellschaft des Kreises Verden mbH
E-Mail: info@kreisbau-verden.de
Telefon: 04231 / 803-0

Zuständige Marktüberwachungsstelle

Für Fragen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit ist derzeit folgende Stelle zuständig:

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de